Jugendschutz mit der GeldKarte. Einfach sicher.
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Die GeldKarte - das ideale Jugendschutzmedium

Wie kann die Volljährigkeit bei kostenpflichtigen Adult-Inhalten im Internet überprüft werden? Und ob der Kunde das erforderliche Alter hat, um an Automaten zu kaufen, die altersbeschränkte Produkte verkaufen? Die GeldKarte ist hier die Lösung. Das Jugendschutzmerkmal ist ein verschlüsselter Datensatz auf der ec- oder Kundenkarte mit Chip, der den Karteninhaber anonym als volljährig ausweist oder bei Minderjährigen das Geburtsdatum enthält.

Automatische Freischaltung
Bei Personen über 18 Jahren wird ein Merkmal für die Volljährigkeit auf dem Chip der ec- oder Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse gespeichert – damit ist der freie Zugang zu geschützten Angeboten ohne weitere Formalitäten gewährleistet. Das Merkmal muss i. d. R. nicht gesondert beantragt werden, sondern wird im Zuge der Kartenerneuerung automatisch vom Kreditinstitut aufgebracht.

Einwilligung bei Jugendlichen
Bei Jugendlichen ist die Speicherung des verschlüsselten Geburtsdatums notwendig, um das jeweils aktuelle Alter prüfen zu können. Für die Speicherung ist die Zustimmung des jugendlichen Karteninhabers und der Erziehungsberechtigten notwendig. Diese Einwilligung erfolgt im Rahmen der Beantragung einer neuen ec- oder Kundenkarte bei Ihrem Kreditinstitut.

 

Jugendschutz durch Altersverifikation mit der GeldKarte. Auch im Internet einfach und sicher!

Informationen zum Thema
Erfahren Sie mehr über den Einsatz der GeldKarte zur Altersverifikation:
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