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FAQ
Fragen zu Jugendschutz mit der GeldKarte? Hier finden Sie Ihre Antwort!
- Was ist ein Jugendschutzmerkmal?
Ein Jugendschutzmerkmal ist ein verschlüsselter Datensatz auf der Chipkarte, der den Karteninhaber als volljährig ausweist oder dessen Geburtsdatum enthält. Dieses Merkmal kann von Automaten gelesen werden, Kunden werden dann altersabhängig bedient oder abgewiesen. Ziel ist, Jugendlichen unter 16 den Erwerb von Zigaretten an Automaten unmöglich zu machen. Ab 1.1.2007 dürfen laut Jugendschutzgesetz nur noch entsprechend ausgerüstete Automaten betrieben werden. Weitere Anwendungen wie der Zugangsschutz zu bestimmten Internet-Auftritten sind bereits realisiert.
Die Funktion Jugendschutzmerkmal auf ec- oder Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse mit Chip wird Ihnen in der Regel kostenfrei von Ihrem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt.
Bei volljährigen Karteninhabern wird der Chip automatisch mit einem neutralen Kennzeichen ausgestattet, das den Karteninhaber als volljährig ausweist. Bei Minderjährigen wird das Geburtsdatum in verschlüsselter Form auf den Chip aufgebracht. Hierzu ist aus Datenschutzgründen eine Einwilligung zur Verwendung des Geburtsdatums notwendig. Wenn Sie bereits eine Kundenkarte Ihrer Bank besitzen und noch minderjährig sind, müssen Sie die Speicherung Ihres Geburtsdatum gesondert beantragen.
- Was passiert genau am Automaten?
Automaten, die eine Legitimationsprüfung durchführen, haben ein spezielles Sicherheitsmodul der Kreditwirtschaft zur Auswertung des Jugendschutzmerkmals. Nur dieses Modul kann das Merkmal entschlüsseln und ermitteln, ob Sie zum Erwerb der Waren berechtigt sind. Im positiven Fall erteilt es eine Freigabe für die weitere Kaufabwicklung an den eigentlichen Automaten. Dadurch ist gewährleistet, dass nur berechtigte Anbieter das Jugendschutzmerkmal lesen können.
- Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Ihre Daten werden einzig und allein in dafür speziell ausgerüsteten Automaten decodiert und verwendet. Diese Automaten enthalten ein Sicherheitsmodul der Kreditwirtschaft zur Prüfung der Karte. An den Automaten oder auch im Internet wird nicht das Geburtsdatum weitergegeben, sondern nur das Ergebnis der Legitimationsprüfung (Kunde alt genug?). Es werden keine Daten im Automaten oder im Internet gespeichert! Auch wenn Sie Ihre Karte mit einem Chipkartenleser abfragen, sehen Sie nur, dass es ein Jugendschutzmerkmal auf dieser Karte gibt. Sie erfahren weder, ob Sie volljährig sind, noch das Geburtsdatum. Ihre persönlichen Daten sind also absolut sicher und werden bei keinem Einsatz Ihrer Karte weitergegeben.
- Erfahre ich, wer auf meine persönlichen Daten zugreift?
Wenn ein Anbieter eine Legitimationsprüfung durchführt, muss er darüber durch Aushang oder Anzeige informieren. Grundsätzlich können nur berechtigte Anbieter, die das entsprechende Sicherheitsmodul von der Kreditwirtschaft erworben haben, auf das Jugendschutzmerkmal zugreifen. Durch die Verschlüsselung der Daten erhalten diese Anbieter aber keine Kenntnis über Ihre persönlichen Daten, sondern nur über das Ergebnis der Prüfung auf das erforderliche Mindestalter. Dies garantiert die deutsche Kreditwirtschaft.
- Ist die Chipkarte / GeldKarte weiterhin anonym?
Ja, ein Sicherheitsmodul im Automaten überprüft lediglich, ob Sie zum Erwerb der Ware berechtigt sind, d. h. das erforderliche Mindestalter erreicht haben. Der Anbieter erhält lediglich eine Freigabemeldung und keine weiteren Informationen. Informationen über Ihr tatsächliches Alter oder gar Ihr Geburtsdatum sind nicht lesbar. Der Vorgang des Bezahlens mit der GeldKarte ist vom Vorgang der Legitimationsprüfung vollkommen unabhängig.
- Kann ich auch eine kontoungebundene Karte erhalten?
Auf kontoungebundenen Karten wird das Jugendschutzmerkmal nicht angeboten. Bei kontoungebundenen Karten ist die Gefahr der Weitergabe an Kinder und Jugendliche zu groß.
- Was passiert im Internet?
Das sog. Altersverifikationssystem (AVS) schaltet sich beim Aufruf einer jugendgeschützten Website ein und verlangt eine Altersprüfung. Die ec- oder Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse mit Chip wird im bereits zuvor installierten Chipkartenleser eingeführt. Die Altersprüfung erfolgt, das verschlüsselt gespeicherte Jugendschutzmerkmal wird anonym ausgelesen. Über 18jährige erhalten eine Bestätigung und können anschließend frei navigieren. Unter 18jährige erhalten eine entsprechende Meldung und können entsprechend des Jugendschutzgesetzes das Internetangebot nicht nutzen.
- Kann ich auch nach der Altersprüfung mit Chip weiterhin mit Bargeld zahlen?
Ja, die Zugangskontrolle über das Jugendschutzmerkmal im Chip und der anschließende Bezahlvorgang sind getrennte Vorgänge. Da die Chipkarte aber bereits im Automaten steckt, ist eine Bezahlung der Waren per GeldKarte praktisch, schnell und einfach. Laden Sie doch Ihre GeldKarte einmal auf und probieren Sie es aus. Das Bezahlen mit der GeldKarte ist an vielen Automaten schon heute möglich.
- An welchen Automaten wird eine Jugendschutz-Prüfung / Alterskontrolle durchgeführt?
Eine Alterslegitimationsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben für unbeaufsichtigte Zigarettenautomaten und Automaten zur Abgabe von alkoholischen Getränken. Das Jugendschutzmerkmal auf der GeldKarte wird hierzu ab 2007 an Zigarettenautomaten verwendet. Eine Verwendung zur Zugangskontrolle altersbeschränkter Inhalte im Internet ist ebenfalls realisierbar.
- Kann ich das Jugendschutzmerkmal auch sperren bzw. von meiner Karte entfernen lassen?
Das ist möglich. Sie müssten sich allerdings eine neue Karte von Ihrem Kreditinstitut ausstellen lassen. Bedenken Sie bitte, dass Sie dann nicht nur von der Nutzung von Automaten, sondern auch von anderen Diensten ausgeschlossen sind, die eine Legitimationsprüfung per GeldKarte vorsehen, wie beispielsweise im Internet. Ihre persönlichen Daten sind jedenfalls sicher (vgl. Antworten oben) und auch das strenge deutsche Datenschutzgesetz sieht in der allgemeinen Angabe über Ihre Volljährigkeit keine Gefahr. Falls Sie einen Missbrauch Ihrer Karte (z.B. durch minderjährige Familienmitglieder) befürchten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie generell niemandem den Zugriff auf Ihre Karte gestatten sollten. Aber wenn Sie wollen, bekommen Sie von Ihrem Kreditinstitut auch eine Karte ohne Jugendschutzmerkmal.
- Was passiert, wenn Minderjährige eine neue Kundenkarte erhalten und bisher noch kein Jugendschutzmerkmal im Chip hatten?
Kunden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten bei Ausstellung der alten Karte ab 2003 gefragt worden sein, ob sie ein Jugendschutzmerkmal aufnehmen möchten. Wurde die alte Karte vor diesem Datum ausgestellt, wird die neue Karte grundsätzlich mit der gleichen Ausstattung, also ohne Jugendschutz-Merkmal ausgeliefert. Wenn Sie das Merkmal auf der neuen Karte nutzen möchten, sprechen Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit der alten Karte Ihre Bank oder Sparkasse an, damit eine Neubestellung erfolgt.
- Kann ich nach der Altersprüfung mit Chip auch mit einer anderen GeldKarte zahlen?
Ja, nachdem der Automat mit Hilfe der GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal freigeschaltet wurde, können Sie eine andere GeldKarte zum Bezahlen nutzen. Allerdings funktioniert dies nur mit kontoungebundenen GeldKarten wie z. B. CityCards, da bei Einstecken einer zweiten kontogebundenen Karte sofort wieder die Altersprüfung erfolgen und der Automat wieder gesperrt würde!
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